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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 3073/02

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
3 K 3073/02
Datum
27.08.2002
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht weist die Klage des Mitglieds einer Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) auf Einsicht in Unterlagen der Rechnungsprüfungsstelle ab. Die Satzung der IHK sieht ein solches Einsichtsrecht nicht vor. Das Informationsfreiheitsgesetzes ist zwar anwendbar, allerdings stellt die Haushalts- Kassen- und Rechnungslegungsordnung der Kammer eine vorrangige Regelung dar, welche die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes verdrängt.
Schlagwort
Antragsberechtigung, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
3 K 3073/02 - 27.08.2002 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang