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Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 3073/02
- Gericht
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 3 K 3073/02
- Datum
- 27.08.2002
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht weist die Klage des Mitglieds einer Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) auf Einsicht in Unterlagen der Rechnungsprüfungsstelle ab. Die Satzung der IHK sieht ein solches Einsichtsrecht nicht vor. Das Informationsfreiheitsgesetzes ist zwar anwendbar, allerdings stellt die Haushalts- Kassen- und Rechnungslegungsordnung der Kammer eine vorrangige Regelung dar, welche die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes verdrängt.
- Schlagwort
- Antragsberechtigung, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 3 K 3073/02 - 27.08.2002 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang