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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Saarland - 3 K 228/10

Gericht
Verwaltungsgericht Saarland
Aktenzeichen
3 K 228/10
Datum
24.08.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes durfte das zuständige Landesamt festgestellte Verstöße einer Bäckerei gegen Hygienevorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie die im Zusammenhang damit getroffene Maßnahme veröffentlichen. Im vorliegenden Fall befand das Gericht, dass das Informationsinteresse der Verbraucher das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt. Der Fall der Informationszugangsgewährung bei solchen Verstößen stellt den gesetzlich beabsichtigten Regelfall dar.
Schlagwort
Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Veröffentlichung von Informationen
Download
3 K 228/10 - 24.08.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bürgerservice Saarland
Verfahrensgang