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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Saarland - 3 A 270/10

Gericht
Oberverwaltungsgericht Saarland
Aktenzeichen
3 A 270/10
Datum
03.02.2011
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt eine Entscheidung der Vorinstanz zur Zulässigkeit der Information der Öffentlichkeit über Verstöße einer Bäckerei gegen Hygienevorschriften sowie die im Zusammenhang damit getroffene Maßnahme über das Internet unter Nennung des Unternehmens. Das Verbraucherinformationsgesetz erlaubt eine solche antragsunabhängige Veröffentlichung. Dies stellt auch keine Umgehung der restriktiveren Regelungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs dar. Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist die umfassende Information der Verbraucher auch ohne subjektiven Informationsanspruch. Der Information steht nicht entgegen, dass die festgestellten Mängel inzwischen beseitigt wurden.
Schlagwort
Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Veröffentlichung von Informationen
Download
3 A 270/10 - 03.02.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bürgerservice Saarland
Verfahrensgang