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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 3 K 193/03

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
3 K 193/03
Datum
24.03.2005
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)
Kurztext
Der Entsorgungsvertrag zwischen einem Landkreis und einem Entsorgungsunternehmen enthält Umweltinformationen; die Behörde nimmt in diesem Zusammenhang Umweltaufgaben wahr. Mangels fristgerechter Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie in Landesrecht geht das Gericht zwar davon aus, dass der Einsichtsanspruch unmittelbar auf die Richtlinie gestützt werden kann, schlägt angesichts der rechtlichen Unwägbarkeiten in dieser Frage aber einen Widerrufsvergleich vor. Dieser sieht vor, den Vertrag unter Aussonderung der vorhandenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenzulegen. Siehe auch den inhaltlich gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 15. Februar 2005, 3 L 633/04.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
3 K 193/03 - 24.03.2005 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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