Das Gericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Ein Journalist begehrt die Bekanntgabe der Titel der Kinderzeitschriften, in welchen ein Veterinäruntersuchungsamt in Kosmetikproben verbotene Farbstoffe festgestellt hatte. Es fehlt auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit an der Glaubhaftmachung eines schwer wiegenden Nachteils, der die Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen könnte. Der Gegenwartsbezug ist zu verneinen, da die Vorfälle über ein Jahr zurückliegen. Das Zuwarten auf die Entscheidung in der Hauptsache ist zumutbar.