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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 1 S 570/11

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Aktenzeichen
1 S 570/11
Datum
10.05.2011
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Ein Pressevertreter begehrt von einem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt die Mitteilung der Titel der Kinderzeitschriften, denen gesundheitsschädliche Beigaben beigefügt waren. Dem presserechtlichen Auskunftsanspruch steht nicht entgegen, dass der Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz erfüllt werden könnte. Der Verbraucherinformationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz schränkt den Informationsanspruch der Presse nach dem Pressegesetz nicht ein; die Regelungen ergänzen sich vielmehr. Der Gerichtshof beschäftigt sich ausführlich mit der Interessenabwägung im Rahmen des Pressegesetzes.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Auskunftserteilung, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
1 S 570/11 - 10.05.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang