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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Dresden - 3 K 1317/12

Gericht
Verwaltungsgericht Dresden
Aktenzeichen
3 K 1317/12
Datum
21.04.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Sachsen)
Kurztext
Gutachten und Dokumentationen, die ein Tagebaubetreiber zwecks Genehmigung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen in Auftrag gegeben und seinem Antrag zugrunde gelegt hatte, können nicht, wie von der Genehmigungsbehörde erfolgt, aus Urheberrechtsgründen geheimgehalten werden. Die Weitergabe der Unterlagen ist trotz teilweiser Verletzung des Urheberrechts zulässig, da das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Information das private Nichtveröffentlichungsinteresse (Erstveröffentlichung) überwiegt. Lediglich Ortsangaben aus der Artenschutzdokumentation können geschwärzt werden.
Schlagwort
Urheberrecht, Interessenabwägung
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3 K 1317/12 - 21.04.2016
Verfahrensgang
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