Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Hamburg - 3 Bs 202/16

Gericht
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
3 Bs 202/16
Datum
07.07.2017
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht gibt einer Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Eilentscheidung der Vorinstanz statt und entscheidet für die Offenlegung der strittigen Anlagen zu einem Vertrag zwischen der Antragsgegnerin und einem Unternehmen. Grund hierfür sind vor allem durchgreifende Einwendungen der Antragsgegnerin gegen die Annahmen des Verwaltungsgerichts, bei den fraglichen Informationen könne es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handeln.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit
Download
3 Bs 202/16 - 07.07.2017
Verfahrensgang