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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 17 E 5272/16

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
17 E 5272/16
Datum
24.10.2016
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht untersagt der Antragsgegnerin in einem Eilverfahren, Anlagen zu Verträgen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten können, vor der von ihr zu treffenden Entscheidung zugänglich zu machen. Es bedarf einer Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Antragstellerin und dem Informationsinteresse des betroffenen Unternehmens. Die Antragstellerin hat aber weder gegenüber der Antragsgegnerin noch gegenüber dem Gericht ihr Informationsinteresse näher erläutert. Außerdem muss die Antragsgegnerin einen Verwaltungsakt erlassen, bevor sie in Fällen, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter betroffen sein können, Informationszugang gewährt.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung
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17 E 5272/16 - 24.10.2016
Verfahrensgang