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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Hamburg - 3 Bf 28/16.Z

Gericht
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
3 Bf 28/16.Z
Datum
23.05.2017
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung ab. Weder ergeben sich aus dem Zulassungsantrag ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, noch kommt der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass die Verweigerung der Offenlegung der beantragten Informationen auf der Grundlage eines Ausnahmetatbestands des Hamburgischen Transparenzgesetzes für Informationen, die mit der Aufgabenwahrnehmung des Arbeitsbereichs Scientology bei der Behörde für Inneres und Sport zusammenhängen, rechtmäßig war.
Schlagwort
-
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3 Bf 28/16.Z - 23.05.2017
Verfahrensgang