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Oberverwaltungsgericht Hamburg - 3 Bf 275/13
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 3 Bf 275/13
- Datum
- 23.06.2015
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Transparenzgesetz (Hamburg)
- Kurztext
- Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, nach der ein Antrag des Insolvenzverwalters auf Einsicht in die Vollstreckungsakte der Insolvenzschuldnerin abzulehnen ist. Es verweist auf die Begründung des Verwaltungsgerichts, das die Vollstreckungsakte als Vorgang der Steuerfestsetzung und Steuererhebung im Sinne einer entsprechenden Ausnahmevorschrift des Hamburgischen Transparenzgesetzes eingestuft hatte. Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung zurück.
- Schlagwort
- Prozessuales, Schutz besonderer Verfahren
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- Verfahrensgang