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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 13 K 2072/11

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
13 K 2072/11
Datum
30.10.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Die durch den Insolvenzverwalter vom Finanzamt begehrte Einsicht in die Vollstreckungsakte zur Insolvenzschuldnerin ist als Vorgang der Steuererhebung im Sinne der entsprechenden Ausnahmevorschrift des Hamburgischen Transparenzgesetzes zu sehen. Nach dieser Regelung besteht kein Anspruch auf Zugang zu solchen Vorgängen. Es ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber durch das Aussparen des Begriffs der Vollstreckung den Anwendungsbereich dieser Ausnahmevorschrift einschränkten wollte; sie ist vielmehr weit auszulegen. Das Verwaltungsgericht weist die Klage gegen die verwehrte Einsicht in die Vollstreckungsakte ab.
Schlagwort
Schutz besonderer Verfahren
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13 K 2072/11 - 30.10.2013
Verfahrensgang