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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Magdeburg - 3 B 76/10

Gericht
Verwaltungsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
3 B 76/10
Datum
24.03.2010
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
Kurztext
Unterlagen im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren des Antragstellers an einer Hochschule fallen nicht unter den gesetzlichen Ausnahmetatbestand der "wissenschaftlichen Tätigkeit" und sind damit unter Berücksichtigung schützenswerter Belange Dritter, deren Daten darin ebenfalls vorhanden sind, herauszugeben.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten
Download
3 B 76/10 - 24.03.2010 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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