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Verwaltungsgericht Magdeburg - 3 B 76/10
- Gericht
- Verwaltungsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 3 B 76/10
- Datum
- 24.03.2010
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
- Kurztext
- Unterlagen im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren des Antragstellers an einer Hochschule fallen nicht unter den gesetzlichen Ausnahmetatbestand der "wissenschaftlichen Tätigkeit" und sind damit unter Berücksichtigung schützenswerter Belange Dritter, deren Daten darin ebenfalls vorhanden sind, herauszugeben.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten
- Download
- 3 B 76/10 - 24.03.2010 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang
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