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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 L 1226/19

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
29 L 1226/19
Datum
07.06.2019
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt fest, dass die Herausgabe eines Kontrollberichts (Lebensmittelkontrolle) zulässig ist. Das öffentliche Interesse an der Verbraucherinformation überwiegt das private Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung der Informationen. Auch dürfte es nicht rechtsmissbräuchlich sein, wenn die erfragten Informationen auf einer Online-Plattform ("Topf Secret") veröffentlicht werden.
Schlagwort
Missbräuchliche Antragstellung, Veröffentlichung von Informationen
Download
29 L 1226/19 - 07.06.2019
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang