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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 27 L 234.10

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
27 L 234.10
Datum
09.08.2010
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin), Sonstige
Kurztext
Der Eilantrag richtete sich auf eine Auskunft auf der Grundlage des Landespressegesetzes Berlin über ein von der Staatsanwaltschaft geführtes Todesermittlungsverfahren und wird vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Eine Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung widerspricht grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes und kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Abwarten der Hauptsacheentscheidung unzumutbar wäre. Ein Informationsanspruch auf der Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes scheidet aus, weil das von der Staatsanwaltschaft geführte Todesermittlungsverfahren keine Verwaltungsaufgabe ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 IFG Berlin).
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten, Prozessuales, Schutz besonderer Verfahren
Download
27 L 234.10 - 09.08.2010 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang