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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 10 S 32.10

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
10 S 32.10
Datum
11.11.2010
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht ändert den Beschluss der ersten Instanz und verpflichtet den Antragsgegner zur Auskunfterteilung aus einem Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft an den Antragsteller. Die Entscheidung ergeht ausschließlich auf der Grundlage des Landespressegesetzes Berlin und enthält Ausführungen zur Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird vom Oberverwaltungsgericht - anders als vom Verwaltungsgericht - auch nicht ergänzend herangezogen.
Schlagwort
Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten, Prozessuales, Schutz besonderer Verfahren
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Verfahrensgang