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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 10 S 32.10
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Aktenzeichen
- 10 S 32.10
- Datum
- 11.11.2010
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Sonstige
- Kurztext
- Das Oberverwaltungsgericht ändert den Beschluss der ersten Instanz und verpflichtet den Antragsgegner zur Auskunfterteilung aus einem Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft an den Antragsteller. Die Entscheidung ergeht ausschließlich auf der Grundlage des Landespressegesetzes Berlin und enthält Ausführungen zur Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird vom Oberverwaltungsgericht - anders als vom Verwaltungsgericht - auch nicht ergänzend herangezogen.
- Schlagwort
- Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten, Prozessuales, Schutz besonderer Verfahren
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- Verfahrensgang