Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Berlin - 27 L 185.13
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 27 L 185.13
- Datum
- 22.08.2013
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Sonstige
- Kurztext
- Der Deutsche Bundestag muss einem Journalisten unter Zugrundelegung des Grundrechts aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz Auskunft über die Verwendung von Mitteln aus der Sachleistungspauschale von Abgeordneten erteilen. Das freie Mandat jedes Abgeordneten steht dem nicht entgegen. Der entsprechende Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes ist auf den verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht anwendbar.
- Schlagwort
- Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 27 L 185.13 - 22.08.2013 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang