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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 27 L 185.13

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
27 L 185.13
Datum
22.08.2013
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
Der Deutsche Bundestag muss einem Journalisten unter Zugrundelegung des Grundrechts aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz Auskunft über die Verwendung von Mitteln aus der Sachleistungspauschale von Abgeordneten erteilen. Das freie Mandat jedes Abgeordneten steht dem nicht entgegen. Der entsprechende Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes ist auf den verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht anwendbar.
Schlagwort
Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
27 L 185.13 - 22.08.2013 (nicht barrierefrei)
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang