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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 5722/13

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 K 5722/13
Datum
13.03.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Das Verwaltungsgericht erklärt die Weitergabe von Kontrollergebnissen (Beurteilungen in Form von Punktebewertungen) aus der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig. Die Verbraucherzentrale hatte beabsichtigt, diese Informationen in einem „Gastro-Kontrollbarometer“ mit drei Ergebnisstufen entsprechend einer Ampel im Internet zu veröffentlichen. Das Verbraucherinformationsgesetz erlaubt nur die Weitergabe konkreter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder allgemeiner Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung, die beispielsweise in Statistiken enthalten sind, nicht aber die Weitergabe der Punktebewertungen.
Schlagwort
-
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26 K 5722/13 - 13.03.2015
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang