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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 846/15

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
13 A 846/15
Datum
12.12.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der das Verbraucherinformationsgesetz keine rechtliche Grundlage für die von der Verbraucherzentrale beantragte Weitergabe von Kontrollergebnissen (Punktebewertungen) aus der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten enthält. Solche Bewertungen lassen keine Rückschlüsse auf konkrete Ergebnisse der Betriebskontrollen zu. Nur diese unterfallen jedoch dem Informationsanspruch aus dem Verbraucherinformationsgesetz. Die Verbraucherzentrale hatte beabsichtigt, die Informationen in einem „Gastro-Kontrollbarometer“ mit drei Ergebnisstufen entsprechend einer Ampel im Internet zu veröffentlichen.
Schlagwort
-
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13 A 846/15 - 12.12.2016
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang