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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 4363/11

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 K 4363/11
Datum
06.07.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Informationen über den Zeitpunkt der Auszahlung von Darlehen einer als juristische Person des öffentlichen Rechts organisierten Bank an einzelne Unternehmen sind herauszugeben. Das Bankgeheimnis steht der Offenlegung nicht entgegen. Auch handelt es sich nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis; vom Schutz personenbezogener Daten sind juristische Personen nicht umfasst.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
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26 K 4363/11 - 06.07.2012
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang