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Verwaltungsgericht Berlin - 23 A 93.03
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 23 A 93.03
- Datum
- 14.11.2003
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine Behörde zur Gewährung von Akteneinsicht in die Bauakten zur Durchführung und Abwicklung des Bauvorhabens für eine Sporthalle auf dem Wege der einstweiligen Anordnung. Der Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes umfasst auch Unterlagen mit Bezug zu rein fiskalischer Tätigkeit der Behörden. Auch sperrt die bundesrechtliche Zivilprozessordnung nicht den Einsichtsanspruch auf der Grundlage des landesrechtlichen Informationsfreiheitsgesetzes. Letzteres schließt das Informationsrecht während laufender Gerichtsverfahren - anders als vergleichbare Gesetze anderer Länder - nicht aus.
- Schlagwort
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Fiskalische Interessen, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Schutz besonderer Verfahren
- Download
- 23 A 93.03 - 14.11.2003 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang