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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 20 L 151.11

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
20 L 151.11
Datum
01.06.2011
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Der Antrag richtete sich auf die Akteneinsicht in einem beihilferechtlichen Kontrollverfahren bei einem Bundesministerium. Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes besteht kein Einsichtsanspruch, da das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf das diplomatische Vertrauensverhältnis zur Europäischen Kommission haben kann.
Schlagwort
Internationale Beziehungen, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
20 L 151.11 - 01.06.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang