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Bundesverwaltungsgericht - 20 F 3.11
- Gericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Aktenzeichen
- 20 F 3.11
- Datum
- 19.01.2012
- Art der Entscheidung
- Beschluss des Fachsenats ("in-camera"-Verfahren)
- Rechtsgrundlage
- § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung
- Kurztext
- Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts stellt im Rahmen eines Zwischenverfahrens fest, dass die Verweigerung der Aktenvorlage durch das Bundesministerium des Innern zum Teil rechtswidrig ist, soweit sie sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bezieht. Für die übrigen zur Vorlage verweigerten Informationen ist die Geheimhaltung zur Abwendung von Nachteilen für das Wohl des Bundes zulässig.
- Schlagwort
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales, Sicherheitsaspekte
- Download
- 20 F 3.11 - 19.01.2012 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Bundesverwaltungsgericht
- Verfahrensgang