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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 39.08
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Aktenzeichen
- 12 B 39.08
- Datum
- 25.06.2012
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Sonstige
- Kurztext
- Durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wird das Verfahren eingestellt und das Urteil des Verwaltungsgerichts für wirkungslos erklärt. Vorausgegangen war ein Zwischenverfahren ("in-camera"-Verfahren) vor dem Bundesverwaltungsgericht, das zum Ergebnis kam, dass der Informationszugang etwa zur Hälfte zu gewähren ist. Die Beteiligten erklärten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt.
- Schlagwort
- Prozessuales
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- Verfahrensgang