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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 39.08

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 39.08
Datum
25.06.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
Durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wird das Verfahren eingestellt und das Urteil des Verwaltungsgerichts für wirkungslos erklärt. Vorausgegangen war ein Zwischenverfahren ("in-camera"-Verfahren) vor dem Bundesverwaltungsgericht, das zum Ergebnis kam, dass der Informationszugang etwa zur Hälfte zu gewähren ist. Die Beteiligten erklärten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt.
Schlagwort
Prozessuales
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Verfahrensgang