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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen - 2 LC 58/17

Gericht
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen
2 LC 58/17
Datum
27.02.2018
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht schließt sich der vorherigen Instanz nicht an, die der Auffassung war, dass es sich bei Informationen über die Transport- und Schlachtbedingungen von Nutz- und Schlachttieren (hier: Puten) um Umweltinformationen handelt, die unter den Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes fallen. Derartige Informationen stellen vielmehr Daten über unter Umständen nicht zulässige Abweichungen vom nationalen und unionsrechtlichen Lebens- und Futtermittelrecht und über die Herstellung von Erzeugnissen im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes dar, sodass sie dessen Anwendungsbereich unterfallen.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Missbräuchliche Antragstellung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Download
2 LC 58/17 - 27.02.2018
Quelle
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem
Verfahrensgang