Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 95.17

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 95.17
Datum
29.03.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das behördliche Ermessen bei der Gebührenerhebung für die Bearbeitung eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Die Verwaltung hat die Aufgabe, für eine Gleichbehandlung der Gebührenschuldner untereinander zu sorgen und gleichzeitig im Einzelfall eine nach den gesetzlichen Bemessungskriterien angemessene Gebühr zu bestimmen. Gebühren sind nicht notwendig kostendeckend zu bemessen. Eine abschreckende Gebührenerhebung lässt sich nur ausschließen, wenn dieser Gesichtspunkt bereits bei der ersten Orientierung innerhalb des Gebührenrahmens einfließt.
Schlagwort
Kosten
Download
2 K 95.17 - 29.03.2019
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang