Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 10 C 23.19

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
10 C 23.19
Datum
13.10.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht hält den differenzierten Gebührenrahmen der Informationsgebührenverordnung für ausreichend, um das Verbot einer abschreckenden Gebührenerhebung umzusetzen. Die Gebührenhöhe kann solange unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bestimmt werden, wie der Gebührenrahmen nicht überschritten wird. Im Falle eines umfangreicheren Verwaltungsaufwands wird der sich ergebende Betrag am oberen Gebührenrand gekappt. Im Rahmen der Sprungrevision lehnt das Bundesverwaltungsgericht damit die Klage gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ab.
Schlagwort
Kosten
Download
10 C 23.19 - 13.10.2020
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang