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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 91.13

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 91.13
Datum
12.05.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesministerium des Innern muss Zugang zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt des Protokolls einer Ausländerreferentenbesprechung (Bund-Länder-Treffen) durch Herausgabe von Kopien gewähren. Nach Auffassung der Behörde müsse das Protokoll erst noch zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt werden. Außerdem greife der Ausschlussgrund zum Schutz der Beratungen von Behörden und fehle ihr die Verfügungsberechtigung über die Protokolle. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich nicht um Entwürfe und Notizen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Als Entwurf sind nur bloße Vorstufen eines endgültigen Dokuments zu sehen; das Protokoll hingegen wurde von der Behörde bereits angefertigt und zur Abstimmung übersandt. Notizen dienen ausschließlich den Zwecken des Verfassers. Zur Frage der Verfügungsberechtigung bzw. des Beratungsgeheimnisses siehe auch Parallelverfahren: VG Berlin, 2 K 176.13, 2 K 255.12 und 2 K 286.12.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Begriffsbestimmung
Download
2 K 91.13 - 12.05.2014
Verfahrensgang