Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 54.14

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 54.14
Datum
05.06.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Bearbeiter sind nur solche Amtsträger, die mit einem bestimmten Vorgang befasst gewesen sind bzw. an ihm mitgewirkt haben. Bei den Angaben aus der beantragten Diensttelefonliste eines Jobcenters handelt es sich um personenbezogene Daten Dritter. Dienstliche Durchwahlnummern sind auch dann personenbezogene Daten, wenn sie ohne Namen zugänglich gemacht werden, weil die zugehörige Person leicht durch direkten Anruf bestimmbar ist. Ob die Angaben offengelegt werden können, hängt vom Ergebnis eines ordnungsgemäß durchgeführten Drittbeteiligungsverfahrens ab. Da dieses nicht erfolgt ist, verweist das Verwaltungsgericht die Angelegenheit teilweise zur Neubescheidung an das beklagte Jobcenter zurück.
Schlagwort
Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten
Download
2 K 54.14 - 05.06.2014
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang