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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 21.14

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 21.14
Datum
20.08.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Dem begehrten Zugang zur Diensttelefonliste eines Jobcenters steht der Schutz der personenbezogenen Daten der Bediensteten entgegen. Bei den Durchwahlnummern handelt es sich auch dann um personenbezogene Daten, wenn der Kläger die Namen der jeweiligen Mitarbeiter nicht erfahren will. Deren Aussonderung führt nur scheinbar zu einer Anonymisierung. Das Informationsinteresse des Klägers überwiegt nicht das schutzwürdige Interesse der betroffenen Bediensteten am Ausschluss des Informationszugangs.
Schlagwort
Personenbezogene Daten, Interessenabwägung
Download
12 B 21.14 - 20.08.2015
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang