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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 21.14
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Aktenzeichen
- 12 B 21.14
- Datum
- 20.08.2015
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Dem begehrten Zugang zur Diensttelefonliste eines Jobcenters steht der Schutz der personenbezogenen Daten der Bediensteten entgegen. Bei den Durchwahlnummern handelt es sich auch dann um personenbezogene Daten, wenn der Kläger die Namen der jeweiligen Mitarbeiter nicht erfahren will. Deren Aussonderung führt nur scheinbar zu einer Anonymisierung. Das Informationsinteresse des Klägers überwiegt nicht das schutzwürdige Interesse der betroffenen Bediensteten am Ausschluss des Informationszugangs.
- Schlagwort
- Personenbezogene Daten, Interessenabwägung
- Download
- 12 B 21.14 - 20.08.2015
- Quelle
- Landesrechtsportal Brandenburg
- Verfahrensgang