Ein Bundesministerium kann sich zur Verweigerung der Herausgabe des Gutachtens einer von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht auf deren Berufsgeheimnis stützen. Auch verneint das Verwaltungsgericht das Vorliegen eines Bankgeheimnisses. Das Urteil enthält zudem Ausführungen zur Frage der urheberrechtlichen Relevanz im Hinblick auf das Gutachten, lässt aber die Frage, ob einem insolventen Unternehmen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zustehen, ungeklärt. Beide Ausnahmen sieht das Gericht jedoch nicht als erfüllt an. Hintergrund des Falls war die Gewährung eines Überbrückungskredits für eine insolvente Fluggesellschaft.