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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 52.18

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 52.18
Datum
13.08.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Ein Bundesministerium kann sich zur Verweigerung der Herausgabe des Gutachtens einer von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht auf deren Berufsgeheimnis stützen. Auch verneint das Verwaltungsgericht das Vorliegen eines Bankgeheimnisses. Das Urteil enthält zudem Ausführungen zur Frage der urheberrechtlichen Relevanz im Hinblick auf das Gutachten, lässt aber die Frage, ob einem insolventen Unternehmen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zustehen, ungeklärt. Beide Ausnahmen sieht das Gericht jedoch nicht als erfüllt an. Hintergrund des Falls war die Gewährung eines Überbrückungskredits für eine insolvente Fluggesellschaft.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Urheberrecht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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2 K 52.18 - 13.08.2020
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang