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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 20/20

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 20/20
Datum
27.10.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Es bestätigt dessen Feststellung, dass sich ein von einem Bundesministerium beauftragter Wirtschaftsprüfer nicht auf das Berufsgeheimnis stützen kann. Außerdem befasst es sich ausführlich mit den Anforderungen an den Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vertraulich erhobener oder übermittelter Informationen. Gründe, die für das Vorliegen diese Ausnahme sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sprechen, hat die Beklagte nicht ausreichend dargelegt. Hintergrund des Falls war die Gewährung eines Überbrückungskredits für eine insolvente Fluggesellschaft.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
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12 B 20/20 - 27.10.2021
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang