Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 50.17
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 50.17
- Datum
- 18.01.2018
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Die Höhe des Honorars, das die Bundesregierung einer Rechtsanwaltskanzlei für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezahlt hat, unterliegt nicht dem anwaltlichen Berufsgeheimnis. Es handelt sich weder um ein Geschäftsgeheimnis der Kanzlei noch würden durch eine Offenlegung die fiskalischen Interessen des Bundes beeinträchtigt. Das Ministerium darf zwar die Einzelposten, nicht aber die Endsumme schwärzen.
- Schlagwort
- Fiskalische Interessen, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Download
- 2 K 50.17 - 18.01.2018
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang