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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 15.18

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 15.18
Datum
21.02.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Im Berufungsverfahren ändert das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz. Die Bundesregierung muss danach keine Auskunft über die Endsummen erteilen, die sie an eine Rechtsanwaltskanzlei für die Vertretung in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezahlt hatte. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts stehen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen einer Offenlegung der Information entgegen.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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12 B 15.18 - 21.02.2019
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang