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Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 48.14
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 48.14
- Datum
- 18.02.2015
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Zu Informationen im Zusammenhang mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der CO2-Grenzwerte für neue Personenkraftwagen muss das zuständige Bundesministerium teilweise Zugang gewähren. Die begehrten Informationen betreffen keine ortsfeste Anlage und enthalten keine Angaben zu konkreten Werten des CO2-Ausstoßes eines Fahrzeugs, mithin handelt es sich nicht um Umweltinformationen über Emissionen. Während die Ausnahmetatbestände zum Schutz vertraulicher Beratungen sowie von internationalen Beziehungen nicht greifen, enthalten die Unterlagen teilweise schutzbedürftige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffener Unternehmen.
- Schlagwort
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Internationale Beziehungen, Begriffsbestimmung
- Download
- 2 K 48.14 - 18.02.2015
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang