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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 N 20.15

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 N 20.15
Datum
29.08.2016
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnt einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Ob sich ein als eingetragener Verein organisierter Verband mit dem Zweck der Förderung des Gesamtinteresses eines Industriezweigs auf den Schutz eigener Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen kann, hängt von seiner konkreten Betätigung ab. Geht es um eine wettbewerbsneutrale Positionierung von Herstellerinteressen, scheidet dieser Ausnahmetatbestand des Umweltinformationsgesetzes aus.
Schlagwort
Prozessuales, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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12 N 20.15 - 29.08.2016
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang