Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 39.10
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 39.10
- Datum
- 07.04.2011
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Die Gästeliste der Bundeskanzlerin anlässlich der von ihr veranstalteten Geburtstagsfeier für den Vorstandsvorsitzenden einer Bank sowie weitere Informationen in diesem Zusammenhang sind offenzulegen. Die Organisation der Feier ist nicht Teil der Regierungstätigkeit; das Informationsinteresse der Kläger überwiegt das Geheimhaltungsinteresse auch jener Eingeladenen, die einer Weitergabe ihrer Namen nicht zugestimmt haben. Zur Herausgabe des Terminkalenders der Bundeskanzlerin besteht jedoch keine Verpflichtung, da nachteilige Auswirkungen auf Belange der innern und äußern Sicherheit plausibel dargelegt wurden.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Sicherheitsaspekte
- Download
- 2 K 39.10 - 07.04.2011 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang