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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 39.10

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 39.10
Datum
07.04.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Gästeliste der Bundeskanzlerin anlässlich der von ihr veranstalteten Geburtstagsfeier für den Vorstandsvorsitzenden einer Bank sowie weitere Informationen in diesem Zusammenhang sind offenzulegen. Die Organisation der Feier ist nicht Teil der Regierungstätigkeit; das Informationsinteresse der Kläger überwiegt das Geheimhaltungsinteresse auch jener Eingeladenen, die einer Weitergabe ihrer Namen nicht zugestimmt haben. Zur Herausgabe des Terminkalenders der Bundeskanzlerin besteht jedoch keine Verpflichtung, da nachteilige Auswirkungen auf Belange der innern und äußern Sicherheit plausibel dargelegt wurden.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Sicherheitsaspekte
Download
2 K 39.10 - 07.04.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang