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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 27.11
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Aktenzeichen
- 12 B 27.11
- Datum
- 20.03.2012
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Bundeskanzleramt ist verpflichtet, Zugang zu der Gästeliste der Bundeskanzlerin anlässlich der von ihr veranstalteten Geburtstagsfeier für den Vorstandsvorsitzenden einer Bank sowie zu weiteren Informationen in diesem Zusammenhang zu gewähren. Mit der Annahme der Einladung sind die Gäste in einen Bereich des öffentlichen Meinungsaustauschs eingetreten, der nicht dem Kernbereich ihrer geschützten Privatsphäre zuzurechnen ist; das Einsichtsinteresse ist höher zu bewerten als das Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen. Die Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes zur Ablehnung der Einsichtnahme in den Terminkalender der Bundeskanzlerin zum Zweck des Schutzes vor nachteiligen Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit liegen vor.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Sicherheitsaspekte
- Download
- 12 B 27.11 - 20.03.2012 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Landesrechtsportal Brandenburg
- Verfahrensgang