Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 288/16

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 288/16
Datum
30.11.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Im Streit um den Zugang zu Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen verpflichtet das Verwaltungsgericht Berlin das beklagte Bundesministerium, bestimmte Dokumente unter Aussonderung von Angaben zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie personenbezogener Daten herauszugeben. Der Verweis auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren genügt nicht, um den entsprechenden Ausnahmetatbestand geltend zu machen, soweit die nachteiligen Auswirkungen auf dieses Verfahren nicht - auf die einzelnen Unterlagen bezogen - dargelegt werden. Die Befürchtung negativer Auswirkungen auf die Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland fällt nicht unter die Ausnahme zum Schutz internationaler Beziehungen. Auch steht die Vertraulichkeit von Beratungen der Herausgabe nicht entgegen, da gar keine Beratungen zu erkennen sind. Ebenso wenig greift die Ausnahme zum Schutz interner Mitteilungen.
Schlagwort
Verwaltungsaufwand, Strafverfolgung, Internationale Beziehungen, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Begriffsbestimmung, Ablehnungsbegründung
Download
2 K 288/16 - 30.11.2017
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang