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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 14.18

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 14.18
Datum
29.03.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen fest, dass eine oberste Bundesbehörde auch dann informationspflichtige Stelle nach dem Umweltinformationsgesetz ist, wenn sie auf EU-Ebene an der Rechtsetzung mitwirkt. Es befasst sich ausführlich mit den Anforderungen an die Darlegung von nachteiligen Auswirkungen auf strafrechtliche Ermittlungen, mit dem Schutz internationaler Beziehungen, der Vertraulichkeit von Beratungen und interner Mitteilungen. Das Vorliegen entsprechender Ausnahmen verneint das Gericht und weist es die Berufung im Ergebnis zurück.
Schlagwort
Verwaltungsaufwand, Strafverfolgung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Ablehnungsbegründung
Download
12 B 14.18 - 29.03.2019
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang