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Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 285.12
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 285.12
- Datum
- 22.05.2014
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet das zuständige Bundesministerium, der Klägerin Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind, unter Aussonderung personenbezogener Daten zukommen zu lassen. Es stellt fest, dass es sich dabei um Umweltinformationen handelt und verneint das Vorliegen des Ausnahmetatbestands zum Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Schutz besonderer Verfahren
- Download
- 2 K 285.12 - 22.05.2014
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang