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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 285.12

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 285.12
Datum
22.05.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet das zuständige Bundesministerium, der Klägerin Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind, unter Aussonderung personenbezogener Daten zukommen zu lassen. Es stellt fest, dass es sich dabei um Umweltinformationen handelt und verneint das Vorliegen des Ausnahmetatbestands zum Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Schutz besonderer Verfahren
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2 K 285.12 - 22.05.2014
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang