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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 16.14
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Aktenzeichen
- 12 B 16.14
- Datum
- 13.11.2015
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Im Umweltinformationsrecht besteht keine Privilegierung der gesetzesvorbereitenden Tätigkeit der Regierung. Allerdings kann den zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entwickelten Grundsätzen durch die Prüfung nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen Rechnung getragen werden. Der Ablehnungstatbestand zum Schutz interner Mitteilungen gilt nur für die Dauer des behördlichen Entscheidungsprozesses. Das Oberverwaltungsgericht weist damit die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Streitgegenständlich sind Unterlagen des zuständigen Bundesministeriums, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind.
- Schlagwort
- Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Begriffsbestimmung, Missbräuchliche Antragstellung
- Download
- 12 B 16.14 - 13.11.2015
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang