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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 16.14

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 16.14
Datum
13.11.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Im Umweltinformationsrecht besteht keine Privilegierung der gesetzesvorbereitenden Tätigkeit der Regierung. Allerdings kann den zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entwickelten Grundsätzen durch die Prüfung nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen Rechnung getragen werden. Der Ablehnungstatbestand zum Schutz interner Mitteilungen gilt nur für die Dauer des behördlichen Entscheidungsprozesses. Das Oberverwaltungsgericht weist damit die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Streitgegenständlich sind Unterlagen des zuständigen Bundesministeriums, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind.
Schlagwort
Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Begriffsbestimmung, Missbräuchliche Antragstellung
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12 B 16.14 - 13.11.2015
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang