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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 274.12

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 274.12
Datum
29.05.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht stellt die Informationsverpflichtung der Beklagten - ein Tochterunternehmen eines bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmens - sowie die Anspruchsberechtigung der Klägerin - einer kreisfreien Stadt - fest und verurteilt die Beklagte, diverse Informationen über die Planung eines Schienenwegs für die S-Bahn herauszugeben. Insbesondere enthalten diese Informationen kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; auch andere Ausnahmetatbestände erkennt das Gericht nicht.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales, Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung
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2 K 274.12 - 29.05.2013
Verfahrensgang