Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 13.13

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 13.13
Datum
28.01.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Auch Gemeinden können als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach dem Umweltinformationsrecht anspruchsberechtigt sein. Bei dem beklagten, als GmbH betriebenen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die Errichtung eines Schienenwegs stellt eine Maßnahme oder Tätigkeit mit Umweltauswirkungen dar; bei dem strittigen Rahmengutachten, das eine wirtschaftliche Analyse im Hinblick auf diese Planungen enthält, handelt es sich somit um Umweltinformationen. Ein Geschäftsgeheimnis steht seiner Herausgabe nicht entgegen. Dies gilt auch für einen Rahmenentwurfsplan mit Stand 1995. Da diese Informationen weit in die Vergangenheit zurückreichen, besteht hier eine spezifische Darlegungslast für das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses, der die Beklagte nicht Rechnung getragen hat.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Prozessuales, Missbräuchliche Antragstellung, Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung
Download
12 B 13.13 - 28.01.2015
Verfahrensgang