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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 254.12

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 254.12
Datum
16.01.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Zum Zweck des Arbeitsschutzes erhobene Messwerte über die Belastung von Betrieben mit bestimmten Chemikalien fallen unter den Begriff der Umweltinformationen ("menschliche Gesundheit und Sicherheit"). Die Informationen liegen dem Beklagten im Rahmen einer elektronischen Datenbank vor. Diese kann mittels einer Suchfunktion elektronisch durchsucht werden. Ein unverhältnismäßiger Aufwand ist für ein solches Aussortieren der fraglichen Informationen nicht zu erkennen. Dem Kläger sind die Informationen daher in der von ihm begehrten elektronischen Form zugänglich zu machen.
Schlagwort
Allgemein zugängliche Quelle, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Missbräuchliche Antragstellung, Begriffsbestimmung, Verwaltungsaufwand
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2 K 254.12 - 16.01.2014
Verfahrensgang