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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 N 11.14

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 N 11.14
Datum
09.02.2015
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der Messwerte über die Belastung von Betrieben mit Chemikalien, die zum Zweck des Arbeitsschutzes erhoben wurden, als Umweltinformationen einzustufen sind. Dies gilt auch für Innenraumluft einer Arbeitsstätte. Beliehene, wenn und insoweit sie als solche tätig werden, sind informationspflichtige Stellen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Eine missbräuchliche Antragstellung liegt nicht nur deshalb vor, weil der Informationsantrag bezweckt, umweltschutzrechtliche Regelungen infrage zu stellen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Missbräuchliche Antragstellung
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12 N 11.14 - 09.02.2015
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang