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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 182.19

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 182.19
Datum
31.01.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Ein Ausschlussgrund des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes sieht zwar vor, dass der Informationszugang im Falle einer überwiegend privaten Interessenverfolgung ausgeschlossen ist. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Abfragen der Daten des Klägers in Datenbanken des Landes Berlin durch einzelne Polizeibeamte geht aber darüber hinaus. Schutzwürdige Belange der Polizeibeamten stehen dem Informationszugang nicht entgegen.
Schlagwort
Personenbezogene Daten, Konkurrierende Rechtsvorschriften
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2 K 182.19 - 31.01.2020
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang