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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 163.18

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 163.18
Datum
26.08.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Begriff der Amtlichkeit von Informationen unterliegt einem weiten Begriffsverständnis. Davon sind nur Informationen, die eindeutig privaten (persönlichen) Zwecken dienen, ausgeschlossen. Auf die Aktenrelevanz von Informationen kommt es nicht an. Im Ergebnis verpflichtet das Verwaltungsgericht ein Bundesministerium, unter Ausnahme schutzbedürftiger Angaben Dritter Einsicht in Twitter-Direktnachrichten zu gewähren.
Schlagwort
Begriffsbestimmung
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2 K 163.18 - 26.08.2020
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang