Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 163.18
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 163.18
- Datum
- 26.08.2020
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Der Begriff der Amtlichkeit von Informationen unterliegt einem weiten Begriffsverständnis. Davon sind nur Informationen, die eindeutig privaten (persönlichen) Zwecken dienen, ausgeschlossen. Auf die Aktenrelevanz von Informationen kommt es nicht an. Im Ergebnis verpflichtet das Verwaltungsgericht ein Bundesministerium, unter Ausnahme schutzbedürftiger Angaben Dritter Einsicht in Twitter-Direktnachrichten zu gewähren.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung
- Download
- 2 K 163.18 - 26.08.2020
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang