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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 113.11

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 113.11
Datum
01.12.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes besteht kein Anspruch auf Informationszugang gegenüber einer Bundestagsfraktion. Diese ist keine Behörde oder sonstige Stelle, die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, und unterfällt damit nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Download
2 K 113.11 - 01.12.2011 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang