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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 N 8.12
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Aktenzeichen
- 12 N 8.12
- Datum
- 26.02.2013
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Oberverwaltungsgericht weist einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurück. Es bestanden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung. Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes kein Anspruch auf Informationszugang gegenüber einer Bundestagsfraktion besteht, da diese nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt (keine Behörde/sonstige Stelle, die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt).
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit
- Download
- 12 N 8.12 - 26.02.2013 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Landesrechtsportal Brandenburg
- Verfahrensgang