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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 N 8.12

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 N 8.12
Datum
26.02.2013
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht weist einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurück. Es bestanden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung. Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes kein Anspruch auf Informationszugang gegenüber einer Bundestagsfraktion besteht, da diese nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt (keine Behörde/sonstige Stelle, die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt).
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Download
12 N 8.12 - 26.02.2013 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang